Einreisebestimmungen für Haustiere


ACHTUNG: Am 03. Juli 2004 ändern sich die Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden!

Da die Regeln noch nicht in allen Details in der endgültigen Fassung vorliegen, ist es ganz wichtig, sich tagesaktuell auf der Seite des Schwedischen Landwirtschaftsamtes unter www.sjv.se zu informieren. Die grundlegende Änderung besteht darin, dass keine Einreisegenehmigung und kein spezielles Gesundheitsattest mehr benötigt wird. Dafür brauchen die Haustiere neu einen "Heimtierausweis". Bestehen bleiben die Regelungen zur Tollwut-Impfung und zur Titerbestimmung. Auch die Entwurmung muss nach wie vor kurz vor der Einreise durchgeführt und vom Tierarzt dokumentiert werden (nähere Infos siehe unten).

Mit dem Stand März 2004 können Sie hier folgende Informationen erhalten:

Information des Schwedischen Landwirtschaftsamtes direkt von der Homepage - einfuhr_neu2004.pdf  (8 kB)

Infobroschüre vom Landwirtschaftsamt "Einfuhr von Hunden und Katzen" - einfuhrinfo.pdf  (84 kB)

 

Hier die bis zum 03. Juli 2004 geltenden Bestimmungen:
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ihren Hund und Ihre Katze mit nach Schweden nehmen. Bitte beachten Sie aber die folgenden, recht umfangreichen Bestimmungen und planen Sie Ihre Reise möglichst sechs Monate im voraus.

  • Das Tier muß eine Identitätsmarkierung (Tätowierung oder Mikrochip) haben.

  • Vergewissern Sie sich, daß Ihr Hund mit einem anerkannten Impfstoff gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose geimpft ist. Junge Hunde müssen bei der Tollwutimpfung mindestens 3 Monate alt sein.

    ACHTUNG - bei jungen Hunden, die erst eineTollwut-Impfung erhalten haben, kann es sein, dass der vorgeschriebene Antikörper-Titer nicht erreicht wird, obwohl diese Hunde schon einen Schutz gegen Tollwut haben.Bei der Grundimmunisierung empfiehlt daher das Zentralamt für Landwirtschaft zwei Impfungen, die einen Monat auseinander liegen. Die Blutprobe darf frühestens 120 Tage nach der zweiten Impfung entnommen werden.

    Bitte beachten Sie zum Thema "Impfen" auch die Informationen des Schwedischen Landwirtschaftsamtes!

    Impfinformation Stand 16.6.2002 - impfen.pdf (4 kB)

  • Lassen Sie 4 Monate (120 Tage) nach der Tollwutimpfung von Ihrem Tierarzt eine Blutprobe entnehmen. Der Tierarzt schickt die Blutprobe an ein anerkanntes Labor zur Überprüfung auf Antikörper gegen Tollwut. Wenn Sie Musher sind, geben Sie Ihrem Tierarzt eine Kopie Ihres Musherausweises und bitten Sie ihn, diese mit einzuschicken, da Musher vom Labor einen Rabatt erhalten können (hängt vom Labor ab!)

    Sie erhalten ein paar Wochen später die Laborbescheinigung von Ihrem Tierarzt. Diese Überprüfung ist bei regelmäßiger und vorschriftsmäßiger Nachimpfung nur einmal im Leben des Tieres notwendig.

  • Für die Einreise nach Schweden ist weiter eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben. Auf einem Formular kann die Einfuhr von bis zu 10 Hunden beantragt werden.
    Fordern Sie rechtzeitig das Formular zur Beantragung der Genehmigung beim Schwedischen Landwirtschaftsamt, Statens Jordbruksverk, an. Dies ist auch auf Deutsch möglich. Sie können das Formular auch per Faxabruf bestellen oder hier als pdf-Datei herunterladen.

    Antrag auf Genehmigung für registrierten Importeur - formular.pdf (16 kB) (Stand 13.10.2003)

  • Überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von 400 SEK (ca. 40 €) an:
    Postgirokonto des Zentralamtes für Landwirtschaft mit der Konto-Nummer 95 57 99-2
    Anschrift der Bank: Postgirot Bank AB, SE-105 06 Stockholm, Sweden
    SWIFT-Adresse: PGSI SESS
    und senden Sie das ausgefüllte Formular und den Überweisungsnachweis an das Landwirtschaftsamt zurück.
    (Diese Angaben wurden am 13.10.2003 überprüft - sie sind noch gültig)



  • Sie erhalten die Genehmigung aus Schweden normalerweise in 3-4 Wochen zugeschickt. Der Gültigkeitszeitraum der Einfuhrgenehmigung ist auf dem Dokument vermerkt. Mit gleicher Post erhalten Sie die Formulare (a) „Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" und (b) „Gesundheitszeugnis".

  • Frühestens 10 Tage vor Ihrer Einreise nach Schweden müssen Sie mit Impfpass, Laborbescheinigung und den vom Landwirtschaftsamt zugestellten Formularen zu Ihrem Tierarzt gehen. Dieser führt eine Wurmkur durch und füllt die beiden Formulare (a) und (b) aus.

  • Bei der „Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" (a) müssen Sie darauf achten, daß die Gültigkeit aller Impfungen - also nicht nur der Tollwutimpfung - ausreichend ist. Dieses Formular ist bis zur nächsten fälligen Nachimpfung gültig. Das Gesundheitszeugnis (b) mit der Bestätigung über die durchgeführte Wurmkur darf bei der Einreise nach Schweden nicht älter als 10 Tage sein. Bei einer erneuten Einreise ist also auf jeden Fall ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen!

Bitte beachten Sie auch, daß in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.

Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich am günstigsten direkt an das Schwedische Landwirtschaftsamt in Jönköping.

Statens Jordbruksverk, SJV
SE-551 82 Jönköping

Tel.: +46 (0) 36-15 50 00
Fax: +46 (0) 36-15 08 18
Faxabruf +46 (0) 36-156100

Homepage: www.sjv.se
Es ist auch eine deutsche Version der Seite vorhanden!